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Aktuelles
Für aktuelle Informationen aus der Untergliederung und dem Gesamtverband, z.B. Veranstaltungs-Termine, Berichte, Pressemitteilungen, interessante fachwissenschaftliche Texte oder Personalia. Einladung zur Mitgliederversammlung am 28.11.2008
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Bericht vom 1. Tag der Rechtspsychologie NRW in Bonn - April 2006
Aussage gegen Aussage
Bei der Organisation einer Tagung stellt es wohl die fast größte Katastrophe dar, wenn unmittelbar zuvor ein Drittel der Referenten aus Krankheitsgründen absagt. Als von Referentenseite ein weiterer Fall von „Beinahe-Herzinfarkt" geschildert wurde, freuten wir uns dankbar über die, die gekommen waren… Unter dieser Voraussetzung starteten die Sektion Rechtspsychologie und die Landesgruppe NRW des BDP am 29.04.2006 in die Ersten Tage der Rechtspsychologie in NRW. Zunehmend wurde im Verlauf des Tages von den etwa 120 Teilnehmern festgestellt, dass die Schrumpfung dem intensiven Programm durchaus nicht geschadet hatte. Hinzu kommt, dass fachlicher Austausch und Kontaktpflege, ohnehin gute Gründe für einen Tagungsbesuch für Selbständige, in den entspannten Kaffeepausen und beim Mittagessen nicht zu kurz kamen. Die interessanten Themen zeigten vor allem wichtige Praxisbezüge für rechtspsychologische Gutachter auf: Zunächst referierte Dr. Steffen Lau, Psychiater und Chefarzt der Klinik für forensische Psychiatrie Altscherbitz über das Thema der psychiatrischen Beurteilung der Aussagetüchtigkeit. Er stellte die möglichen Rollen des Psychiaters und des Psychologen im Begutachtungsprozess nebeneinander und erinnerte daran, dass es nur wenige Konstellationen gibt, in denen die Aussagetüchtigkeit aufgrund psychischer Störungen aufgehoben wäre. Als nächste Referentin führte die Staatsanwältin Dr. Susanne Folkers aus Bochum zu den Berührungsstellen zwischen Ermittlungsbehörde und Rechtspsychologie. Sie stellte Tatumstände heraus, die Auswirkungen auf den anzuwendenden Strafrahmen haben und deshalb der besonderen Aufmerksamkeit des Gutachters bedürfen. Einmal mehr erinnerte Dr. Folkers an die Zeugnisverweigerungsaspekte, über die der Proband vor der Begutachtung vonseiten des Gerichts belehrt worden sein sollte. Prof. Dr. Ulrich Sprick, Ärztlicher Direktor der Westfälischen Klinik für Psychiatrie Dortmund, informierte anschaulich über die „doppelte Buchführung des Schizophrenen", die zur Einschränkung der Aussagetüchtigkeit führen kann. Auch von seiner Seite wurden die psychiatrischen und psychologischen Ansatzpunkte bei einer Begutachtung in ihrer sich ergänzenden Funktion differenziert erläutert. Nicht zuletzt ist Dr. Frank Schreiber, Vorsitzender Richter am Landgericht Hagen, zu nennen, der dem Thema der Tagung „Aussage gegen Aussage" konkrete Konturen verlieh, indem er aus der Perspektive des erkennenden Gerichts die oft schwierige Beweissituation in der Hauptverhandlung anhand verschiedener Beispiele verdeutlichte. Lebhafte Diskussionsbeiträge und spontane positive Rückmeldungen von Teilnehmern ermutigen, im nächsten Jahr den zweiten Tag der Rechtspsychologie NRW zu planen.
Sie können nunmehr die meisten Beiträge der Tagung, die uns freundlicherweise von den Autoren zur Verfügung gestellt wurden, als pdf-Dateien herunterladen.
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